Allgemeine Bedingungen
Aufnahme
Interessierte Personen und Organisationen können sich über die Website für eine Partnerschaft anmelden. BGM-Beratende, welche bei der Gesundheitsförderung bereits akkreditiert sind, werden direkt aufgenommen. Beratende, welche die Aufnahme-Kriterien des Forums erfüllen, werden ebenfalls direkt aufgenommen. Der Vorstand wird jeweils an der nächsten Sitzung über Neueintritte informiert und hat die Möglichkeit ein Veto einzulegen. Falls nicht alle Kriterien erfüllt werden, entscheidet der Vorstand über die definitive Aufnahme.
Kriterien
Für Beratende, welche nicht bei der Gesundheitsförderung Schweiz als BGM-Partner:in akkreditiert sind, gelten folgende Aufnahmekriterien:
- Der / die Beratende bringt eine Aus-/Weiterbildung und eine mindestens dreijährige entsprechende Praxiserfahrung in Organisationsentwicklung, Strategischem / Integriertem Human Ressource Management, Betrieblichem Gesundheitsmanagement oder in Management/Leadership.
- Die entsprechende Beratungsfirma muss seit mindestens einem Jahr bestehen, auf Unternehmensberatung ausgerichtet sein und über einen öffentlichen Auftritt verfügen (zum Beispiel Anschrift, eigene Website, Handelsregistereintrag oder ähnliches).
- Fachkompetenzen für das jeweilige Angebot.
Neutralität
Der/Die Beratende erklärt sich mit den in den Statuten definierten Werten einverstanden (-> parteipolitisch und konfessionell neutral).
Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag richtet sich nach der gewählten Art der Partnerschaft.
Form der Vereinbarung
Neue Partner:innen erhalten eine schriftliche Bestätigung samt Rechnung für die gewählte Art der Partnerschaft, resp. ein Rückmeldung, falls der Vorstand über die Anfrage entscheidet.
Zahlungsmodalitäten
Das Forum BGM Bern-Solothurn stellt per Vertragsdatum erstmalig Rechnung. Im Folgejahr werden die Rechnungen jeweils Ende Januar ausgestellt.
Der Partner, die Partnerin bezahlt die Rechnung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Erhalt.
Vertragsbeginn / Vertragsende
Der Vertrag tritt per sofort in Kraft und ist befristet auf drei Jahre.
Er kann von beiden Seiten auf Ende des Folgejahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
Vertragsänderungen können im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit schriftlich vereinbart werden.
Bern, 17.01.2023